30.09.2020

Das sollten Verbraucher über Bauträgerverträge wissen

Reihen- und Doppelhaussiedlungen sind klassische Bauträgerobjekte und waren in den vergangenen Jahren die beliebteste Form des Wohnungseigentums in den Städten. Wer eine Immobilie vom Bauträger kaufen will, muss dazu einen Bauträgervertrag abschließen. Seit Inkrafttreten des Bauvertragsrechts Anfang 2018 gibt es erstmals gesetzliche Regelungen dazu, was ein „Bauträgervertrag“ ist und was er mindestens regeln muss, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Das typische Merkmal eines Bauträgers: Er baut stets auf eigenem Grund, weshalb der Kauf einer Bauträgerimmobilie auch immer notariell beurkundet werden muss. Die Käufer sind in diesen Fällen selbst keine Bauherren im Sinne der Landesbauordnungen, sondern Erwerber. Eigentümer werden sie erst ganz zum Schluss, wenn der Bau abgeschlossen, abgenommen und bezahlt ist. Das birgt Risiken, die Bauherren kennen sollten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat dazu einen Ratgeber herausgebracht: Den Ratgeber „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ können Interessierte kostenlos von der VPB-Website herunterladen unter - https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Bautraegervertrag.pdf.

Admin - 17:14:15 | Kommentar hinzufügen