Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
25.11.2020
Wer auf seinem eigenen Grundstück baut, ist Bauherr und für Haus und Grund verantwortlich. Die Baufirmen müssen, um ihren Vertrag zu erfüllen, das Grundstück der Bauherren betreten dürfen. Dazu, wie auch für den Schutz der Baustelle gegen Vandalismus, brauchen die Bauunternehmer ein eingeschränktes Hausrecht. Einige Schlüsselfertig-Firmen, so die Erfahrung der VPB-Berater bundesweit, schießen dabei in letzter Zeit über das Ziel hinaus und untersagen nicht nur Unbefugten, sondern auch den Bauherren selbst den Zutritt zur Baustelle. Bauherren haben damit keine Möglichkeit mehr, Baufortschritt und Bauausführung kontrollieren zu lassen. Auf solche Einschränkungen, meist in den AGB versteckt, sollten sich Bauherren nicht einlassen. „Solch eine AGB ist regelmäßig unwirksam, jedenfalls wenn Abschlagszahlungen vereinbart sind“, konstatiert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag, „denn damit entfällt die Chance, den Baufortschritt regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen – und bei festgestellten Mängeln entsprechende Beträge zurückzubehalten.“ Im schlimmsten Fall könnte sich die Firma später weigern, den Schlüssel herauszugeben, bevor die Schlussrechnung vollständig bezahlt wurde. Damit werden Bauherrenrechte ausgehebelt. Um gar nicht erst in die Falle zu tappen, sollten Bauherren ihren Bauvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen. Dabei fallen nicht nur fehlende Aussagen zu Baukonstruktion und Ausstattung auf, sondern auch der Versuch der Baufirma, den Bauherren den Zutritt zum eigenen Grundstück zu verwehren. Anders verhält sich das übrigens beim Bauträger: Der bleibt bis zur Übergabe des Hauses Bauherr auf seinem eigenen Grundstück. In diesen Fällen benötigen die Bauherren ein eingeschränktes Betretungsrecht während der Bauzeit, um die Bauqualität prüfen zu können.
Admin - 15:15:44 | Kommentar hinzufügen
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