Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
08.08.2022
Wer schlüsselfertig baut, der schließt dazu einen Bauvertrag. Manche dieser Bauverträge sehen sogenannte Teilabnahmen vor. Dabei sollen einzelne Bauabschnitte während des Bauablaufs begutachtet und vom Bauherrn förmlich abgenommen werden. Dies dient nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) dazu, das Risiko einer Beschädigung der Bausubstanz, deren Verursacher nicht mehr ermittelt werden kann, (Gefahrtragung) für den jeweiligen Bauabschnitt vom Bauunternehmer auf den Bauherren zu übertragen. Teilabnahmen, so der VPB, sind nicht im Sinne der Bauherren. Der VPB rät davon ab, solche Teilabnahmen vertraglich zu vereinbaren. Als Teil des Kleingedruckten der Unternehmen sind solche Regelungen ohnehin oft unwirksam. Für sehr sinnvoll hält der VPB allerdings regelmäßige Baukontrollen, mit denen Bauherren ihre unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die Experten kontrollieren bei sogenannten Bautenstandsbesichtigungen, ob die Qualität stimmt. Mängel werden so rechtzeitig entdeckt – und das liegt ganz im Interesse der Bauherren. Unverzichtbar ist die Bauabnahme am Ende des gesamten Hausbaus, erinnert der VPB. Die Bauabnahme ist rechtlich neben dem Vertragsabschluss der wichtigste Schritt beim Bauen. Mit der Abnahme akzeptieren die Bauherren den Bau formal als vertragsgemäße Leistung und übernehmen die Gefahrtragung für das Gebäude. Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme kehrt sich auch die Beweislast um, von nun an müssen die Bauherren alle Mängel nachweisen.
Admin - 12:31:42 | Kommentar hinzufügen
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.