Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
12.10.2022
Viele Bauherren installieren Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren, sich schon in der Planungsphase Gedanken über die Solaranlage zu machen und sich von unabhängigen Sachverständigen beraten zu lassen. Was passiert aber, wenn die Anlage später einmal doch defekt ist? Dann greift zunächst die Gewährleistung. Und die kann entweder zwei oder fünf Jahre abdecken, so der VPB. Was wann gilt, das ist nicht einheitlich geregelt, aber es gibt dazu inzwischen eine Reihe von interessanten Urteilen. Ob private Bauherren zwei oder fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Anlage haben, richtet sich nämlich vor allem nach der Nutzung der Anlage. Das haben der Bundesgerichtshof (BGH) und diverse Oberlandesgerichte in verschiedenen Entscheidungen näher definiert. Anlagen, die in der Hauptsache zur Einspeisung in das Netz auf dem Dach montiert sind, genießen bei Mängeln zwei Jahre Gewährleistung (BGH, Urteil vom 09.10.2013 – Aktenzeichen: VIII ZR 318/12). Die Gewährleistung steigt auf fünf Jahre, sobald Photovoltaikanlage und Haus eine bauliche Einheit bilden und voneinander abhängig sind. Das ist inzwischen bei vielen Objekten der Fall: Ein solches Haus funktioniert nur mit der Solaranlage. Ohne ist es nicht zu gebrauchen.
Admin - 17:04:08 | Kommentar hinzufügen
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