Dipl.- Ing. Karsten Sommer
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Der Expertenrat vom Verband Privater Bauherren:

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10.09.2024

Mehrkosten bei schwierigen Bodenverhältnissen

Schwierige Bodenverhältnisse können zu unerwarteten Mehrkosten führen, vor allem dann, wenn der Neubau mit einem Keller ausgestattet werden soll. Doch auch andere Faktoren können noch zu Buche schlagen.

Wer trotz ungünstiger Voraussetzungen auf einem Keller besteht, kommt um die Errichtung einer sogenannten „Weißen Wanne“ meist nicht umhin. Dabei handelt es sich um eine Kellerkonstruktion aus wasserundurchlässigem Beton. Diese bautechnisch aufwändige Lösung hat natürlich ihren Preis. Dafür kommt eine Betonsorte zum Einsatz, die dank bestimmter Zuschlagstoffe möglichst wenig Wasser eindringen und im ungerissenen Zustand kein flüssiges Wasser durchdringen lässt. Ob jedoch eine weiße Wanne bzw. ein WU-Bauwerk funktioniert, ist nicht allein von dieser Betonqualität abhängig. Um Wasserdampfdiffusion oder Tröpfchentransport dauerhaft zu unterbinden, sind die jeweiligen, von Fall zu Fall unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Diese werden in einem sogenannten WU-Konzept dokumentiert, das für die Planung und Ausführung des Kellers maßgeblich ist. Bauherren oder Käufer sind deshalb gut beraten, für die sachgerechte Ausführung ihres Kellers auf diesem WU-Konzept zu bestehen. Worauf dabei im Einzelfall zu achten ist, wissen die unabhängigen Bausachverständigen des VPB.

Ist der Baugrund nicht sehr tragfähig, sind zur Gründung besondere Maßnahmen erforderlich, die mit Mehrkosten zu Buche schlagen. Gleiches gilt auch für Böden, die nur schwer und mit hohem Aufwand zu bearbeiten sind, wie steinige oder fließende Böden oder gar Fels.

Abgesehen von solchen Besonderheiten, sollten private Bauherren die Baubeschreibung auch mit Blick auf die notwendigen Erdarbeiten genau prüfen. Mehrere hundert Kubikmeter Erdreich können nicht auf den heute üblichen kleinen Grundstücken gelagert oder gar später verteilt werden. Der Bauunternehmer weiß, dass der Aushub vor Baubeginn abgefahren werden muss. Ist der Abtransport des Aushubs im Vertrag nicht berücksichtigt, müssen Bauherren und Käufer mit zusätzlichen Kosten rechnen. Aufgepasst: Kann auf dem Baugrundstück nicht einmal das nötige Verfüllmaterial für die Baugrube des Kellers zwischengelagert werden, muss später wieder geeigneter Boden angeliefert werden. Um solche Eventualitäten und die damit verbundenen Zusatzkosten schon von vornherein zu bedenken, sollten sich private Bauherren noch vor Baubeginn an unabhängige Bausachverständige wenden.

Admin - 09:45:55 | Kommentar hinzufügen