Dipl.- Ing. Karsten Sommer
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25.09.2024

Der Herbst kann kommen: Gut gewartet in die Heizsaison

Auch wenn vielerorts noch spätsommerliche Temperaturen herrschen, sind bei den meisten Immobilieneigentümern die Vorbereitungen für die kalte Jahreszeit längst im Gange. Ein gründlicher Blick sollte dabei unbedingt auch der Heizungsanlage gelten. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht zwar die Pflicht zu einer regelmäßigen und fachkundigen Wartung der Heizungsanlage, doch wie oft diese Wartung erfolgen soll, ist nicht vorgegeben. Auch eine Kontrolle dieser Wartungspflicht durch die Behörden erfolgt nicht. Aufgepasst: Dabei handelt es sich nicht um die jährliche Überprüfung der einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte durch den örtlichen Schornsteinfeger, der bei Überschreitung dieser Werte sogar berechtigt ist, die Heizung stillzulegen.

Wer sicher sein will, dass die eigene Heizung zuverlässig und möglichst energiesparend und emissionsarm arbeitet, sollte deshalb einmal jährlich eine Heizungswartung durchführen lassen. Viele Heizungsanlagenhersteller koppeln ihre Garantieleistungen zudem an die regelmäßige Wartung der Anlage durch einen Fachbetrieb. Das heißt: Im Schadensfall wird Garantie nur gewährt, wenn eine lückenlose Dokumentation der turnusgemäßen Wartungsarbeiten vorgelegt werden kann.

Eine ordnungsgemäße Heizungswartung umfasst neben der gründlichen Sichtprüfung auch eine Kontrolle und den gegebenenfalls nötigen Austausch von Verschleißteilen, die Reinigung der Brennerkomponenten und -räume sowie eine Prüfung der Abgaswerte und des Wasserdrucks. Je nach Art der Heizungsanlage – Öl, Gas, Pellets oder Wärmepumpe – fallen zudem systemspezifische Prüfungsleistungen an.

Häufig bieten die Heizungsfachbetriebe auch Wartungsverträge an. Immobilieneigentümer sollten vor Abschluss darauf achten, dass ein solcher Vertrag neben der Beschreibung der konkreten Wartungsarbeiten sowie der Wartungsintervalle auch Kostenpauschalen und Fahrtkosten regelt und – wichtig – auch den Umfang der etwaigen Haftung bei Schäden oder Ausfällen aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Wartung festlegt.

Admin - 10:01:51 | Kommentar hinzufügen