Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
17.09.2020
Private Bauherren sollten fehlerhaften oder gar fehlenden vorbeugenden Brandschutz keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), denn Wohngebäudeversicherer, Baufinanzierer und auch die Bauaufsichtsbehörde tun das auch nicht! Im Gegenteil, sie reagieren höchst empfindlich: Wird der Brandschutz nicht eingehalten, schließt der Wohngebäudeversicherer den Versicherungsschutz für Brandschäden aus oder versagt sogar den gesamten Versicherungsschutz. Auch die den Bau finanzierenden Banken setzen grundsätzlich eine Wohngebäudeversicherung zur Freigabe des Kredits voraus. Fehlt der Brandschutz, droht die Rückabwicklung des Kredits. Und auch die Bauaufsichtsbehörde muss gegen die Bauherren vorgehen, sobald sie erfährt, dass Brandschutzvorschriften ignoriert wurden. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar die Nutzung des Gebäudes untersagen! Bauherren sollten also, so rät der VPB, schon frühzeitig nach dem Brandschutzkonzept fragen, sich die Pläne dazu übergeben und diese von ihrem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.
Admin - 14:50:35 | Kommentar hinzufügen
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.