Dipl.- Ing. Karsten Sommer
... seit über 30 Jahren Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen des Bauens!

Der Expertenrat vom Verband Privater Bauherren:

 Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.







17.09.2020

Baubeschreibungen gehen oft von Idealbedingungen aus

Seit der Einführung des Bauvertragsrechts Anfang 2018 haben private Bauherren, die ein schlüsselfertiges Haus auf ihrem eigenen Grundstück ohne eigenen planenden Architekten bauen, das Recht auf eine detaillierte Baubeschreibung. Die meisten Baufirmen setzen bei diesen Angeboten Idealbedingungen voraus, die oft nicht den Gegebenheiten vor Ort entsprechen – und das, obwohl die Anbieter den zukünftigen Standort des Hauses kennen, kritisiert der Verband Privater Bauherren (VPB). In der Praxis werden beispielsweise bei Wind- und Schneelasten sowie bei den Erdbebenzonen die niedrigsten Werte angenommen, also wenig Wind, kaum Schneefall und keine Erdstöße. Wo solche idealen Bedingen herrschen, müssen Baufirmen keine zusätzlichen baulichen Sicherungsmaßnahmen vorsehen. Damit bleiben die Baukosten – scheinbar – niedrig. Das böse Erwachen kommt während der Genehmigungsphase: Sobald das Haus konkret geplant wird, müssen die realen Werte vor Ort berücksichtigt werden. Damit steigen die Anforderungen. Höhere Sicherheitsstandards gehen ins Geld. Damit solche Überraschungen nicht das Budget sprengen, ist es sinnvoll, den Bauvertrag vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Den Einstieg ins Bauvertragsrecht erleichtert die kostenlose VPB-Broschüre „Neues Bauvertragsrecht – Informationen für Verbraucherbauherren“.

VPB-Broschüre „Neues Bauvertragsrecht – Informationen für Verbraucherbauherren“. Download im pdf-Format unter - https://www.vpb.de/download/Bauvertragsrecht_Information-fuer-Verbraucherbauherren.pdf.

Admin - 14:52:16 | Kommentar hinzufügen

Kommentar hinzufügen

Die Felder Name und Kommentar sind Pflichtfelder.

Um automatisierten Spam zu reduzieren, ist diese Funktion mit einem Captcha geschützt.

Dazu müssen Inhalte des Drittanbieters Google geladen und Cookies gespeichert werden.