Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
14.10.2020
Wer ein Grundstück kauft, der sollte nicht nur auf die oberirdischen Qualitäten wie Lage, Preis und die nahegelegene, persönlich nötige Infrastruktur achten, sondern auch auf die unterirdischen Besonderheiten, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Unter mancher Krume ticken nämlich unerwünschte Zeitbomben: Altlasten, Abfälle, Fels, drückendes Grundwasser oder tatsächlich Blindgänger aus dem letzten Weltkrieg. Je nach Beschaffenheit des Bodens muss das Grundstück zunächst eventuell saniert und die Gründung des Hauses entsprechend geplant werden. Es liegt auf der Hand: Erst wenn die Besonderheiten des Baugrunds bekannt sind, können Bauherren adäquat planen lassen und Baufirmen auch seriös kalkulieren. Aufschluss über den Boden gibt das Baugrundgutachten. Es sollte so früh wie möglich gemacht werden, im Idealfall vor dem Grundstückskauf. Für alle seit dem 1.1.2018 geschlossenen Verbraucherbauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Demnach müssen Baufirmen den Bauherren zu Beginn eine ausführliche Baubeschreibung übergeben. Darin müssen sich die Baufirmen auch zum Keller äußern – und, sofern es noch kein Baugrundgutachten gibt, auf diese Unwägbarkeit hinweisen. Nur: Erkennen Laien auch die Tragweite des Hinweises? Wer seine Baubeschreibung und den späteren Bauvertrag vor der Unterschrift vom unabhängigen Experten prüfen lässt, erfährt rechtzeitig, ob das Haus wegen unerkannter Bodenprobleme eventuell 20.000 Euro teurer wird oder nicht.
Admin - 12:00:17 | Kommentar hinzufügen
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.
Kommentar hinzufügen
Die Felder Name und Kommentar sind Pflichtfelder.