Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
18.11.2020
Das Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten und gilt für alle Verträge, die seit diesem Tag geschlossen wurden und werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind in den Paragraphen 650a bis 650v “Bauvertrag”, “Verbraucherbauvertrag”, “Bauträgervertrag” und “Architektenvertrag” geregelt. Die Paragraphen §§ 650u und 650v enthalten eine Definition des Bauträgervertrages und regeln, welche Vorschriften aus dem Werkvertragsbereich dafür gelten und welche nicht. Der Bauträgervertrag bringt privaten Bauherren Vor- und Nachteile. Die Vorteile: Sind die Bauherren Verbraucher, dann muss ihnen der Bauträger schon früh eine Baubeschreibung liefern, konkrete An-gaben zur Bauzeit machen und wichtige Unterlagen für das Objekt erstellen und diese den Bauherren übergeben. Nachteile für private Bauherren: Beim Bauträgervertrag gibt es kein einseitiges Anordnungsrecht und kein Widerrufsrecht. Außerdem wird die Baubeschreibung nicht automatisch Vertragsgrundlage, und die Abschlagszahlungen sind nicht bei 90 Prozent gedeckelt. Außerdem sind weder außerordentliche noch freie Kündigung vorgesehen.
Admin - 12:58:12 | Kommentar hinzufügen
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