Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
17.12.2020
Wer ein Haus besitzt, der muss dafür sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt. Diese Pflicht wird als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet. Vor allem in der kalten Jahreszeit bürden viele Gemeinden ihren Grundstückseigentümern auch die Streu- und Räumpflichten der öffentlichen Gehwege auf. Sie gehören zu den klassischen Verkehrssicherungspflichten. Die Verkehrssicherungspflichten gehen aber erheblich über das Schneeschieben hinaus: Nicht nur das Haus, auch das Grundstück und alles darauf, ja selbst die darunter liegenden Gasleitungen sind potenzielle Gefahrenquellen und müssen entsprechend gesichert werden. Was viele Bauherren nicht wissen: Sie haften auch für ihr brachliegendes Grundstück! Wer ein Baugrundstück besitzt, es aber noch nicht bebaut beziehungsweise erst in einigen Jahren bebauen oder veräußern möchte, muss sich heute darum kümmern! Die Verkehrssicherungspflichten gelten immer – auch beispielsweise für ein ererbtes Grundstück am anderen Ende der Republik. Schützen können sich Immobilienbesitzer nur durch Versicherungen und größte Sorgfalt.
Admin - 11:30:44 | Kommentar hinzufügen
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