Dipl.- Ing. Karsten Sommer
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Der Expertenrat vom Verband Privater Bauherren:

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10.02.2021

Bauherren sollten sich Zugang zur eigenen Baustelle nicht verwehren lassen

Wer auf seinem eigenen Grundstück baut, ist Bauherr und für Haus und Grund verantwortlich. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren (VPB) entscheiden sich heute rund 90 Prozent der Bauherren für ein Schlüsselfertigobjekt. Das heißt, sie delegieren den Hausbau an einen Generalübernehmer (GÜ) oder einen Generalunternehmer (GU) und müssen diesem für die Bauzeit den Zutritt zum Grundstück ermöglichen, damit er dort arbeiten und seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann. Der Bauunternehmer hat auch ein Interesse daran, seine Leistung vor Vandalismus, Diebstahl und anderen Gefahren zu schützen. Auch dazu braucht er ein eingeschränktes Hausrecht. Nach Beobachtungen der Sachverständigen im Verband Privater Bauherren (VPB) schießen seit einiger Zeit manche Baufirmen aber über das Ziel hinaus: Sie hindern nicht nur ungebetene Gäste am Betreten der Baustelle, sondern auch die Bauherren selbst. Die Firmen lassen sich über die AGB im Vertrag das Hausrecht auf dem Grundstück der Bauherren für die Dauer der Bauzeit einräumen. „So eine AGB ist regelmäßig unwirksam, jedenfalls wenn Abschlagszahlungen vereinbart sind“, erläutert VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag, „denn damit haben die Bauherren keine Chance, den Baufortschritt regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen – und bei festgestellten Mängeln entsprechende Beträge zurückzubehalten.“ Die Baufirma kontrolliert sich in diesen Fällen ausschließlich selbst. Und das geht nach VPB-Erfahrung selten gut. Bauherren sollten sich auf solche Regelungen erst gar nicht einlassen. Sie und die von ihnen mit der Qualitätskontrolle beauftragten Sachverständigen brauchen jederzeit Zugang zur Baustelle.

Admin - 13:31:27 | Kommentar hinzufügen