Dipl.- Ing. Karsten Sommer
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Der Expertenrat vom Verband Privater Bauherren:

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19.03.2021

Bauherren sollten in Corona-Zeiten für Unwägbarkeiten gewappnet sein

Bauen bedeutet immer eine nervliche Belastung für die Bauherren, ganz besonders jedoch während der Corona-Krise. Materielle und personelle Engpässe, aber auch Veränderungen im Bauablauf durch notwendige Abstandsregeln können für Verzögerungen sorgen, so die Beobachtung der Experten im Verband Privater Bauherren (VPB). Davon sollten sich Bauherren nicht abschrecken lassen. Gut ist jedoch, wenn sie für alle Eventualitäten gewappnet sind.
Für den Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers können sich Verbraucherbauherren absichern. Es gibt die Möglichkeit, den Bauunternehmer vertraglich zu verpflichten, eine Sicherheit für die fristgemäße und (im Wesentlichen) vertragsgerechte Fertigstellung des Bauwerks zu stellen. Wer einen Verbraucherbauvertrag oder einen Bauträgervertrag abschließt und Ratenzahlung vereinbart, hat schon von Gesetzes wegen Anspruch auf eine solche Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Gesamtvergütung bei der ersten Abschlagszahlung. Je nach Insolvenzfall reicht diese Summe aber deutlich nicht aus. Alternativ gibt es sogenannte Baufertigstellungsversicherungen.
Im Zuge des Baubooms, bei dem sich Baufirmen ihre Kunden aussuchen können, kann es gelegentlich schwerfallen, eine zusätzliche Sicherheit oder eine Versicherung durchzusetzen. Diese Konstruktionen sind für manche Baufirmen noch nicht geläufig, und sie scheuen den vermeintlichen Aufwand. Der VPB rät Bauherren deshalb, gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen abwägen, was ihnen eine solche zusätzliche Absicherung wert ist.
Wenn es im Bauablauf zu Verzögerungen kommt und schlimmstenfalls der vereinbarte Ausführungszeitraum abgelaufen ist, ist formal zweierlei wichtig: Bauherren sollten den Bautenstand zum Zeitpunkt des Fristablaufes dokumentieren und der Baufirma – genau wie in Nicht-Corona-Zeiten – eine Frist zur Fertigstellung setzen. Dann gilt es, fachkundig beraten eine pragmatische, für alle Beteiligten umsetzbare Lösung zu suchen, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, so die Empfehlung des VPB. Schließlich ist das Hauptinteresse der privaten Bauherren in dieser Situation, dem Ziel des Einzugs möglichst ohne unzumutbare Zugeständnisse näher zu kommen.

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