Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
21.02.2024
“Schlüsselfertig” heißt längst nicht “bezugsfertig”! Baubeschreibungen für schlüsselfertige Häuser sind mit Vorsicht zu genießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend. Immer wieder fallen arglose Bauherren auf solche Verträge herein und müssen später erhebliche Nachzahlungen leisten. Typische Probleme sind: In zwei Dritteln aller Fälle sind die Angebote unvollständig oder die Zahlungspläne übervorteilen die Käufer, oft fehlen Sicherheiten, in der Hälfte der Fälle werden wichtige Planungsleistungen nicht im Vertragsentwurf erwähnt, auch der Energieausweis entspricht in fast der Hälfte der
Fälle nicht den gesetzlichen Vorgaben - und so weiter! Das Problem dabei: Nur was im Vertrag steht, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch bauen. Das ist Rechtens, aber nicht im Sinne der Verbraucher und Bauherren. Deshalb rät der VPB allen Immobilienkäufern, Bauverträge vor der Unterzeichnung immer erst vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Admin - 09:58:44 | Kommentar hinzufügen
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.