Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
21.02.2024
“Schlüsselfertig” heißt längst nicht “bezugsfertig”! Baubeschreibungen für schlüsselfertige Häuser sind mit Vorsicht zu genießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend. Immer wieder fallen arglose Bauherren auf solche Verträge herein und müssen später erhebliche Nachzahlungen leisten. Typische Probleme sind: In zwei Dritteln aller Fälle sind die Angebote unvollständig oder die Zahlungspläne übervorteilen die Käufer, oft fehlen Sicherheiten, in der Hälfte der Fälle werden wichtige Planungsleistungen nicht im Vertragsentwurf erwähnt, auch der Energieausweis entspricht in fast der Hälfte der
Fälle nicht den gesetzlichen Vorgaben - und so weiter! Das Problem dabei: Nur was im Vertrag steht, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch bauen. Das ist Rechtens, aber nicht im Sinne der Verbraucher und Bauherren. Deshalb rät der VPB allen Immobilienkäufern, Bauverträge vor der Unterzeichnung immer erst vom unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Admin - 09:58:44 | Kommentar hinzufügen
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