Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
16.05.2024
Bauherren haben meist nur den Grundriss ihres neuen Eigenheims vor Augen. Das beobachten die bundesweit tätigen Sachverständigen im Verband Privater Bauherren (VPB) bei zahlreichen Beratungen. Um Pläne mit Querschnitten durchs künftige Eigenheim kümmern sich bautechnische Laien seltener. Deshalb entgehen ihnen oft wichtige bauliche Details, wie etwa der Verlauf von Entlüftungs- oder Steigleitungen. Diese sind zwar unentbehrlich, werden aber in vielen Grundrissentwürfen gar nicht eingezeichnet. Dort fehlen nach VPB-Erfahrungen oft Entlüftungsleitungen, Elektroinstallationen und Schornsteinzüge. Besonders ärgerlich ist das, wenn Bauherren erst während der Bauzeit feststellen, dass eine Fallleitung mittig auf der Außenwand liegt, wo eigentlich der große Wohnzimmerschrank stehen soll, oder wenn Elektroleitungen zickzackmäßig um tragende Bauteile herum gezogen werden müssen. Die technische Planung lässt bei Schlüsselfertighäusern oft zu wünschen übrig. Bauherren entdecken das aber nur, wenn sie die Pläne frühzeitig von unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Seit Anfang 2018 haben Bauherren, die einen Verbraucherbauvertrag abschließen und ohne eigene Architekten bauen, das Recht auf die rechtzeitige Herausgabe von Plänen und Bauunterlagen. Dieser Anspruch umfasst alle Pläne, die dem Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften dienen. Welche Ausführungspläne das umfasst, ist allerdings oft strittig! Der VPB rät deshalb: Bauherren sollten rechtzeitig vor dem Vertragsabschluss gemeinsam mit dem eigenen unabhängigen Bausachverständigen festlegen, welche Pläne und Unterlagen sie benötigen. Und sie sollten die rechtzeitige Erstellung und Übergabe dieser Pläne vertraglich vereinbaren. So können sie die Planung vorab und bis ins Detail prüfen lassen.
Admin - 08:33:59 | Kommentar hinzufügen
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