Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
10.09.2024
Ein Wasserschaden an der Decke, Schimmelbefall an der Wand: Wer angesichts unliebsamer Überraschungen die Ruhe bewahrt, hat unter Umständen bessere Karten bei der Schadenregulierung.
Fast jeder kennt die Situation: Aus heiterem Himmel hat sich auf dem Fußboden eine Wasserpfütze gebildet. Und an der Decke im Bad zeigt sich auf einmal Schimmel. Wenn die Ursache solcher und ähnlich unerfreulicher Entdeckungen nicht auf der Hand liegt, sind Bauherren und Eigentümer gut beraten, erst mal Ruhe zu bewahren. Denn übereilte Reparaturmaßnahmen können häufig auch die Beweise zerstören, die für eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten nötig sind. Der Bausachverständige Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, rät deshalb:
Wer in seiner Immobilie einen Feuchteschaden mit unklarer Ursache feststellt, sollte zunächst Gebäudeversicherung und Hausratversicherung darüber informieren. Handelt es sich um einen Schaden innerhalb einer WEG, ist die Hausverwaltung in Kenntnis zu setzen, insbesondere dann, wenn die Ursache im Gemeinschaftseigentum oder bei fremdem Sondereigentum zu suchen ist.
Bevor man hastig einen Handwerksbetrieb herbeitelefoniert, sollte stattdessen ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, der anhand einer Schilderung des Schadensbilds und anhand von Fotos eine erste Einschätzung und Hinweise auf mögliche Ursachen geben kann. Aufgepasst: Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Schaden am Gebäude auf, sollte unbedingt auch die Baufirma darüber informiert werden. Denn diese hat grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht. Wer indes einen Mangel behebt, ohne der Firma über die Setzung einer angemessenen Frist die Möglichkeit für die Mängelbeseitigung zu geben, bleibt am Ende meist auf den Kosten sitzen. Nachbesserungsfristen sind nur in engen Grenzen entbehrlich.
Handelt es sich um eine akute Havarie, stehen Eigentümer immer in der Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Entweder greifen sie selbst im Sinne einer Schadensminderung ein oder alarmieren die zuständigen Notdienste der örtlichen Gas-, Wasser- oder Stromversorger.
Da im Zuge von Reparaturmaßnahmen häufig auch die Beweise vernichtet werden, die Rückschlüsse auf die Ursache beziehungsweise den Verursacher erlauben, sollten sich betroffene Eigentümer unbedingt die Zeit nehmen, die vorgefundene Situation so gründlich wie möglich fotografisch zu dokumentieren. Damit die Fotos später auch verwertbar sind, müssen sie aussagekräftig sein. Deshalb sollten die Betroffenen für ausreichende Beleuchtung sorgen und die Aufnahmen gleich auf ihre Tauglichkeit prüfen.
Auf was im Einzelfall zu achten ist und welche Details bei bestimmten Schadensbildern von Bedeutung sind, weiß im Ernstfall ein unabhängiger Sachverständiger am besten.
Admin - 09:44:26 | Kommentar hinzufügen
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