Dipl.- Ing. Karsten Sommer
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Der Expertenrat vom Verband Privater Bauherren:

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02.07.2025

Statik gemäß Planung kontrollieren lassen

 Um sich langfristig vor schweren Schäden zu schützen, sollten Bauherren die Umsetzung der Statik gemäß Planung kontrollieren lassen, rät der Verband Privater Bauherren (VPB): Dies betrifft nicht allein die Festlegungen bezüglich statischer Funktionen, sondern ebenso die Betondeckung und Betondichtigkeit bei Außenbauteilen – besonders bei sogenannter weißer Wanne. Rechtlich besteht ein Mangel, wenn die vom Statiker als erforderlich berechneten Materialstärken unterschritten werden. Aus der Praxis wissen VPB-Bauherrenberater wie Reinhard Klinkmüller, Leiter des Regionalbüros Landau-Neustadt/Südpfalz, dass auf der Baustelle die erforderliche Betondeckung oft ignoriert wird: „Wenn zum Beispiel der Statiker bei drückendem Wasser 5 cm Betondeckung in der Planung vorsah, vor Ort bei der Abnahme der Bewehrung darauf aber überhaupt keinen Wert legte.“ Der VPB-Bauherrenberater konnte kurz vor dem Betonieren der Bodenplatte eine maximale Betondeckung von 0,5 bis 2,5 cm dokumentieren. Ohne ausreichende Betondeckung rostet die Bewehrung und quillt auf, der Beton platzt auf und das Betonteil wird nach und nach von innen gesprengt. „Den Bauleiter interessiert vielleicht nur, dass die Gewährleistung von 5 Jahren kein Problem darstellt“, so Klinkmüller. „Nach 20, 30 Jahren aber entstehen Risse am Haus, klemmen Türen, Fenster usw.“ Auch bei der Kaufberatung von Bestandsgebäuden stellen VPB-Bauherrenberater oft Wölbungen fest, die sie als Rostschäden erkennen – etwa an Balkonen. Selbst wenn nach Jahrzehnten arglistige Täuschung nachweisbar wäre, sind viele Bauunternehmer dann nicht mehr am Markt greifbar.

Admin - 14:23:38 | Kommentar hinzufügen

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