Dipl.- Ing. Karsten Sommer
... seit über 30 Jahren Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen des Bauens!

Der Expertenrat vom Verband Privater Bauherren:

 Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.







04.11.2021

Die Rechte der privaten Bauherren

Für wenige Dinge geben Menschen in ihrem Leben mehr aus als für
den Erwerb einer Immobilie. Für viele stellt der Bau eines schlüsselfertigen
Hauses die Verwirklichung eines Lebenstraums und, mit mietfreiem Wohnen
im Ruhestand, eine wichtige Säule der Altersvorsorge dar. Dafür nehmen
private Bauherren Kredite auf und sind bereit, auf vieles zu verzichten,
um die Finanzierung der eigenen Immobilie zu stemmen. Insofern kommt dem
Schutz der Verbraucher hohe Bedeutung zu. Das seit 1. Januar 2018 geltende
neue Bauvertragsrecht trägt dem Rechnung. Doch wie wird dieses neue Recht
in der Praxis umgesetzt? Beachten die Anbieter von schlüsselfertigen Häusern
das Verbraucherrecht? Wie gut informiert sind die Bauherren über ihre
Rechte, die seit 2018 in ihrem Sinne gestärkt wurden. Das Institut Privater
Bauherren hat auch 2020 wieder untersucht, wie es um die Verbreitung
der neuen Verbraucherrechte steht. Auch die neue, nun vorgelegte Studie
basiert auf der Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands
Privater Bauherren (VPB), in denen bundesweit private Bauherren
durch neutrale Experten beraten und betreut werden.
„Mit den Ergebnissen kann man nicht zufrieden sein. Noch immer gibt es erhebliche
Defizite in der Bekanntheit der Verbraucherrechte“, so Corinna
Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB).
„Entscheidend für die Wirksamkeit der neuen Verbraucherechte ist deren Bekanntheit
bei den Bauherren und Käufern von schlüsselfertigen Immobilien.
Drei Punkte sind dabei besonders wichtig. Die rechtzeitige Übergabe einer
vollständigen Baubeschreibung vor Vertragsabschluss, die rechtzeitige
Übergabe der relevanten Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung sowie
das Wissen, dass für die letzte Zahlungsrate noch mindestens 10 Prozent
als Sicherheit bei den Bauherren verbleiben müssen. Die Baubeschreibung
benötigen angehende Bauherren, um das Angebot der Baufirma prüfen und mit
anderen vergleichen zu können. Allerdings wissen noch immer 45 Prozent der
Bauherren gar nichts über ihr neues Recht. “Das ist schlecht, denn die
Seite 2/3
Baufirmen kommen ihrer Pflicht zur Übergabe einer Baubeschreibung nach unseren
Beobachtungen nur sehr zögerlich nach”, kritisiert Corinna Merzyn.
Immerhin nutzen 18 Prozent der informierten Bauherren ihre neuen Rechte
und ließen sich von mehreren Baufirmen Vergleichsangebote machen, aus denen
sie dann wählten. “Aber auch das sind noch viel zu wenige”, konstatiert
die VPB-Hauptgeschäftsführerin. “Alle Bauherren sollten diese Möglichkeit
nutzen und mehrere Angebote vergleichen. Bei einer großen Investition
wie dem Immobilienkauf sollte man das unbedingt tun!”
Ein weiteres wichtiges Verbraucherrecht ist der sogenannte Unterlagenherausgabeanspruch:
Bauherren haben ein Recht auf alle relevanten Pläne und
Berechnungen ihres zukünftigen Hauses. Nur mit Hilfe dieser Unterlagen
können sie beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion
und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder
erhalten oder die gesetzlich verlangt ist und für die sie ganz persönlich
am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften. Gerade einmal 24
Prozent der Bauherren wussten von ihrem Anspruch auf die eigenen Bauunterlagen.
Ohne Nachfrage bekommen nur 23 Prozent der Bauherren die Statik
ausgehändigt, 26 Prozent den Wärmeschutznachweis, bescheidene sechs Prozent
das Lüftungskonzept und gerade einmal fünf Prozent der Bauherren bekommen
so die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim in die Hand. Den Energieausweis,
den jede Baufirma automatisch nach Fertigstellung eines Hauses
übergeben muss, bekommen ohne Nachfrage nur 75 Prozent der Bauherren ausgehändigt.
“Bei der Übergabe des Energieausweises hat sich gegenüber den
Vorjahren viel verbessert, aber es handelt sich ja auch um eine gesetzliche
Verpflichtung”, konstatiert Corinna Merzyn.
Neben den Kosten interessieren sich Bauherren immer auch für die Fertigstellung
des Hauses: Wann können sie einziehen? Alle Baubeschreibungen
müssen seit 2018 einen konkreten Einzugstermin oder zumindest einen Fertigstellungszeitpunkt
nennen. Lediglich 33 Prozent erfüllen diese Vorgabe.
Davon wiederum halten sich 67 Prozent noch ein Hintertürchen offen, indem
sie sich durch entsprechende Klauseln eine Bauzeitverlängerung vorbehalten.
“Auch die dritte Studie zum Bauvertragsrecht zeigt, dass die für den Verbraucher
wichtige und notwendige Transparenz noch nicht erreicht ist”,
folgert VPB-Hauptgeschäftsführerin Merzyn. “Und das, obwohl das neue Bauvertragsrecht
vor allem geschaffen wurde, um den Schutz für private Bauherren
zu verbessern.” Das Fazit der Studie: Gegenüber der ersten Studie
aus dem Jahr 2018 gibt es durchaus partiell Veränderungen in die richtige
Seite 3/3
Richtung. Aber noch immer ist zu bedauern, dass Bauherren sich selbst um
die Wahrung ihrer Verbraucherrechte kümmern müssen – sonst werden sie untergebuttert.
Die aktuelle Studie “Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für
Verbraucherbauherren - Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2020” kann
ab sofort im VPB-Shop bestellt werden unter www.vpb.de. Sie kostet zehn
Euro zuzüglich Versandkosten.
Da viele private Bauherren ihre neuen Rechte noch gar nicht kennen, hat
der VPB außerdem mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums die Broschüre
“Neues Bauvertragsrecht - Informationen für Verbraucherbauherren”
herausgegeben. Sie informiert umfassend über die neuen

Admin - 12:57:34 | Kommentar hinzufügen