Dipl.- Ing. Karsten Sommer
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Der Expertenrat vom Verband Privater Bauherren:

 Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.







17.05.2023

„Bauseits“ wird immer teuer

Die Bauabnahme ist der wichtigste Rechtsakt beim Bauen nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Mit der Bauabnahme, so erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der offiziellen Bauabnahme alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, die Bauherren müssen ihr Haus nun selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Damit bei der Abnahme keine Mängel übersehen werden, rät der VPB allen Bauherren grundsätzlich zur formellen Bauabnahme mit einem offiziellen Termin direkt auf der Baustelle. Keinesfalls sollten sich Bauherren auf schriftlichen Bauabnahmen einlassen. Das gilt nicht nur bei der Übernahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, sondern auch bei Eigentumswohnungen. Auch diese müssen von jedem Eigentümer einzeln abgenommen werden. Dabei geht es aber nicht nur um das Sondereigentum. Viel wichtiger ist das Gemeinschaftseigentum, für das es oft einen weiteren Abnahmetermin gibt. Der Termin sollte besonders sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden. Im Idealfall beauftragen die Bauherren damit einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.

Admin - 11:57:49 | Kommentar hinzufügen

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