Dipl.- Ing. Karsten Sommer
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21.02.2024

Bauherr muss Haus abnehmen können

“Sollte der Bauherr vor der gemeinsamen Begehung in das Haus einziehen, so gilt das Bauvorhaben als von ihm abgenommen.” Solche und ähnliche Klauseln verwenden immer noch manche Schlüsselfertiganbieter in ihren Bauverträgen. Dabei verstößt die Klausel gegen Paragraf 308 Nr. 5 BGB und ist damit ungültig. Der Bauherr muss die Möglichkeit haben, seinen Bau offiziell abzunehmen. Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren dem Bauunternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, Bauherren müssen ihr Haus dann selbst versichern - gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden.

Admin - 09:28:48 | Kommentar hinzufügen

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