Die Expertenratschläge vom Verband Privater Bauherren sind auch über die Pressestelle zu beziehen.
21.02.2024
“Schlüsselfertig” heißt längst nicht “bezugsfertig”! Baubeschreibungen für schlüsselfertige Häuser sind mit Vorsicht zu genießen: Oft entsprechen die darin beschriebenen Leistungen nicht den gesetzlich geforderten Normen oder sie sind irreführend. Immer wieder fallen arglose Bauherren auf solche Verträge herein und müssen später erhebliche Nachzahlungen leisten. [Mehr lesen…]
Admin - 09:58:44 | Kommentar hinzufügen
Kaum wohnt die Familie im neuen Haus, breitet sich an der Kelleraußenwand ein feuchter Fleck aus. Ein absurdes Horror-Szenario? Mitnichten. [Mehr lesen…]
Admin - 09:57:18 | Kommentar hinzufügen
Kaum ist die Familie in ihren Altbau eingezogen, entdeckt sie die ersten Mängel und fragt sich: Muss die nicht der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Ist dies der Fall, dann muss der Verkäufer die Mängel nicht in Ordnung bringen. [Mehr lesen…]
Admin - 09:55:57 | Kommentar hinzufügen
Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte nicht nur nach Aussicht und Lage entscheiden, sondern auch prüfen, was er auf dem Areal überhaupt bauen darf. Nicht jedes Traumgrundstück lässt sich nach Belieben nutzen. Die meisten Bebauungspläne schreiben Geschosshöhen und Grundflächen genau vor, viele auch die Firstrichtung und Dachneigung, andere sogar die Ziegelfarben und Fassadenbaustoffe. [Mehr lesen…]
Admin - 09:54:33 | Kommentar hinzufügen
Jeder Hausbau beginnt mit dem Bodenaushub. Deshalb spielt die Qualität von Grund und Boden auch eine wichtige Rolle beim Bauen. Gerade Käufer
von Schlüsselfertigimmobilien vertrauen oft leichtgläubig dem beauftragten Bauunternehmer und hoffen, er werde sich um Dinge wie Aushub und Bebaubarkeit des Bodens schon kümmern - und alles sei im Komplettpreis eingeschlossen. [Mehr lesen…]
Admin - 09:53:10 | Kommentar hinzufügen
Bauherren sind auch nur Menschen, und wenn sie die Fliesen, Türen und Sanitärobjekte fürs neue Haus auswählen, dann geraten sie in Versuchung, selbst auferlegte Sparsamkeit zu ignorieren. Unter dem Motto “wir bauen ja schließlich nur einmal im Leben” wird im Bemusterungszentrum manches teure Baudetail gewählt, das vorher nicht im Budget enthalten war. Viele Bauherren achten dann auch nicht mehr darauf, ob das gewünschte Objekt überhaupt noch im Angebot des Schlüsselfertiganbieters enthalten ist, oder ob es sich um ein Extra handelt. [Mehr lesen…]
Admin - 09:52:09 | Kommentar hinzufügen
“Sollte der Bauherr vor der gemeinsamen Begehung in das Haus einziehen, so gilt das Bauvorhaben als von ihm abgenommen.” Solche und ähnliche Klauseln verwenden immer noch manche Schlüsselfertiganbieter in ihren Bauverträgen. Dabei verstößt die Klausel gegen Paragraf 308 Nr. 5 BGB und ist damit ungültig. [Mehr lesen…]
Admin - 09:28:48 | Kommentar hinzufügen
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